Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Berlin hat sich eine neue Regierung gewählt und die Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU und der SPD sind abgeschlossen. Da lohnt schon mal ein Blick in den Koalitionsvertrag, um zu sehen, wie die Stadt künftig regiert werden soll und welche Auswirkung das für den öffentlichen Dienst, insbesondere die Steuerverwaltung, hat.

Und wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Oder zumindest erst einmal nicht viel. Von einer Modernisierung der Stadt und einem Ausbau der Leistungs-fähigkeit der Verwaltung wird in der Präambel gesprochen.  Arbeitnehmerrechte sollen ebenfalls gestärkt werden. Ein Punkt, der bei einer Novellierung des Personalvertretungsgesetzes von uns besonders beachtet werden wird. Investitionen sollen unter anderem im Bereich Personal erfolgen: gute Ausbildung, verbesserte Bezahlung und eine Ausbildungsoffensive zur Bekämpfung des Fachkräftemangels.

Das sind alles schöne Schlagworte, die so oder so ähnlich auch schon in anderen Koalitionsverträgen und Wahlprogrammen vorgetragen wurden. Wie konkret werden die Koalitionspartner aber in ihrer Vereinbarung? Klar zu erkennen ist, dass es bei den Themen Verwaltung und Verwaltungsreform vorrangig um die Bezirke geht und weniger um die Aufgaben Berlins als Land. Aber auch wir als Landesbeschäftigte sollten von einem „modernen Personalmanagement“, „vielfältigen Möglichkeiten der Attraktivitätssteigerung“, „Familienfreundlichkeit“ und einer „langfristigen Personalbedarfsplanung“ profitieren.

Auch das Vorhaben gerade den IT-Bereich in der Berliner Verwaltung zu stärken, sollte doch auch etwas für den Bereich der Finanzverwaltung bringen. Denn die Notwendigkeit einer funktionierenden IT-Infrastruktur und entsprechender Fachkräfte wird in Zukunft weiter zunehmen.

Konkret wird es tatsächlich beim Thema Grundsteuer. Um eine Belastung von Mieterinnen und Mietern zu vermeiden, soll der Hebesatz ab 2025 abgesenkt werden und so die Aufkommensneutralität erreicht werden. Eine Losung, die bereits die vorherige Landesregierung ausgegeben hat. Materielles Steuerrecht ist betroffen, wenn die Frage einer höheren Besteuerung unbebauter, aber baureifer Grundstücke, bzw. eine geringere Besteuerung bebauter Grundstücke behandelt werden soll. Als Fachgewerkschaft gehen wir davon aus, im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt und angehört zu werden. Aber auch die Grunderwerbsteuer wird angesprochen. Für selbstgenutzten Wohnraum soll sie zwar gemindert, deren Vermeidung mittels sog. Share-Deals aber eingeschränkt werden. Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sollen die Ermittlungskooperationen weiter ausgebaut werden.

Konkret wird es auch beim Thema Bezahlung. Hier soll die Vergütung der Beschäftigten innerhalb von fünf Jahren an das Bundesgrundniveau angepasst werden. Da die Entgelte der Tarifbeschäftigten des Landes Berlin in Tarifverhandlungen vereinbart werden, kann dies nur eine Anhebung der Beamtenbesoldung bedeuten. Wurde doch hier richtig erkannt, dass sich Berlin in der eigenen Stadt in einem Wettbewerb um das Personal mit den Bundesbehörden befindet.

Die Ankündigung, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Alimentation in der A-Besoldung umzusetzen, wäre eigentlich nicht notwendig gewesen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts nicht ignoriert werden kann. Schade, dass auch hier wieder die Ansprüche der Beschäftigten auf die lange Bank geschoben werden.

Gänzlich ohne zeitliche Perspektive soll die Anhebung des Pensionseintrittsalters auf das Niveau der anderen Bundesländer, sprich 67 Jahre, erfolgen. Wir werden darauf achten, dass dabei der abschlagsfreie Pensionseintritt nach 45 Dienstjahren nicht vergessen wird.

Auch wenn die Steuerverwaltung nicht konkret im neuen Koalitionsvertrag genannt ist, nehmen wir einige Themen, auch aus der bisherigen gewerkschaftlichen Arbeit, mit, um diese mit dem neuen Finanzsenator zu besprechen. Wir freuen uns auf ein erstes Treffen.

Liebe Grüße

Oliver Thiess