Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir haben es geschafft: Endlich werden wieder alle Anwärter/innen nach bestandener Laufbahnprüfung eingestellt und zwar in ein Beamtenverhältnis.

Es war ein langer Weg um wieder den Status quo herzustellen, der bis zum Jahresende 1996 geübte Praxis war. Bis 1996 wurden alle Anwärter/innen nach bestandener Laufbahnprüfung in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Die damalige Finanzsenatorin von Berlin, Frau Dr. Fugmann-Heesing, hat dieses aber im Kalenderjahr 1997 verändert. In dem Jahr wurden alle mit der Note „2“ in ein Beamtenverhältnis übernommen, alle mit Note „3“ in ein 2/3-Angestelltenverhältnis gebracht und die Anwärter/innen mit Note „4“ entlassen. Alle örtlichen Personalräte haben zwar den Entlassungen nicht zugestimmt, aber der seinerzeit zuständige ver.di dominierte Gesamtpersonalrat hat leider die Nichtzustimmung der örtlichen Personalräte ersetzt und allen Entlassungen zugestimmt.

Die DSTG Berlin war schon damals der Auffassung, dass diese Entscheidung aus vielerlei Gründen falsch war. Um die Personalräte künftig außen vor zu lassen, wurden danach die gesetzlichen Vorgaben verändert und nach Bestehen der Laufbahnprüfung die Anwärter/innen als entbeamtet betrachtet, die dann eingestellt werden mussten. Nach zwei Jahren konnte die DSTG Berlin erreichen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich in einem 2/3-Angestelltenverhältnis befanden, in ein 75% Beamtenverhältnis überführt wurden. Ein von der DSTG Berlin betriebenes Klageverfahren führte beim Bundesverwaltungsgericht – also in der dritten Instanz – zu der Entscheidung, dass eine „Zwangsteilzeit“ im Beamtenverhältnis den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die im Grundgesetz garantiert werden, widerspricht. Daraufhin wurden alle Betroffenen in ein Vollzeitbeamtenverhältnis gebracht.

Die Einstellungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen wurde danach aber restriktiver. So wurden für einen Zeitraum von 2 Jahren gar keine Anwärter/innen in Ausbildung gebracht. Danach zwar wieder, aber nur max. 20 der Lehrgangsbesten wurden als Beamte auf Probe nach bestandener Laufbahnprüfung eingestellt. Und das, obwohl wir die Kolleginnen und Kollegen in der täglichen Arbeit brauchten und die Zahlung von Ausbildungsentgelten mit folgender Nichteinstellung ein betriebswirtschaftlicher Unsinn und Vergeudung von Haushaltsmitteln war.

Die ständigen Forderungen der DSTG Berlin führten nicht nur zu einer steten Steigerung der Zahl der Auszubildenden, sondern auch zu einer Änderung und gleichzeitigen Verbesserung der Einstellungspraxis. Zunächst wurde nicht mehr nur eine Zahl von Einstellungen festgelegt, sondern die Einstellung von der erlangten Prüfungsnote abhängig gemacht. So wurden zunächst Anfang des neuen Jahrtausends alle Laufbahnabsolventen mit der Note „2“ in ein Beamtenverhältnis und die mit der Note „3“ in ein unbefristetes Vollzeitangestelltenverhältnis gebracht. Dieses Modell wurde danach dahingehend geändert, dass die Angestelltenverhältnisse nach 24 Monaten in ein Beamtenverhältnis umgewandelt werden konnten. Das nächste Modell war die Einstellung der Laufbahnabsolventen mit „2“ und „3“ in ein Beamten und mit „4“ in ein befristetes Angestelltenverhältnis – zunächst für 24 Monate. Weitere Modelle in den Folgejahren unterschieden sich nur hinsichtlich der Anzahl der Monate bei der Befristung, die kontinuierlich von 24 Monate auf 18 Monate, dann auf 12 Monate und zuletzt auf 9 Monate gesenkt wurde.

Nunmehr sind wir bei der nach Auffassung der DSTG Berlin besten Variante angelangt: Einstellung aller Anwärter/innen nach bestandener Laufbahnprüfung – unabhängig von der Prüfungsnote – in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Allein schon der Zeitablauf von fast 24 Jahren verdeutlicht, welchen langen Atem, Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit die DSTG Berlin für die Erreichung dieses Ziels brauchte. Auch die Steigerung der Ausbildungszahlen auf demnächst 210 im mittleren Dienst und 270 im gehobenen Dienst ist ein dickes Brett, das über Jahre von der DSTG Berlin gebohrt wurde.

Sie können sicher sein, dass die DSTG Berlin auch künftig sehr konsequent ihre Forderungen stellen und Ziele weiterverfolgen wird; denn klar ist, auch die neuen Ausbildungszahlen reichen nicht aus, um den Personalbedarf in den Finanzämtern zu decken. Wir werden daher auch diese Zahlen nicht als End- sondern als ein Zwischenergebnis sehen und weitergehende Forderungen stellen. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Detlef Dames