Liebe Kollegin, lieber Kollege,

neben den Auswirkungen der Pandemie müssen sich Politik und Verwaltung weiterhin der Lösung weiterer für die Finanzämter existentieller Probleme stellen. Obwohl die Finanzverwaltung bei der technischen Ausstattung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin an der Spitze liegt, ist gerade in Zeiten der Pandemie durch die Erfordernisse von Homeoffice, Video- und Telefonkonferenzen ein erheblicher Ausstattungsrückstand gegenüber Wirtschaftsunternehmen in Berlin, aber auch der Finanzverwaltung in anderen Bundesländern zutage getreten. Für die gleichzeitige Ausstattung von Homeoffice und alternierender Telearbeit auf der einen und PC-Arbeitsplätze im Finanzamt auf der anderen Seite fehlen die Computer in ausreichender Anzahl und fast gänzlich die erforderlichen Drucker. Die Auszubildenden verfügen über keinerlei mobile Endgeräte, wie in anderen Bundesländern bereits üblich. Für Videokonferenzen fehlt es an Laptops mit Webcams und dass keine Software zur Verfügung steht, die den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht wird, scheint nur eine Schutzbehauptung zu sein. Der Blick über die Landesgrenze hinaus könnte zu der Erkenntnis führen, dass die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer eine derartige Software bereits zum Einsatz bringen.

Der Nachholbedarf in Berlin ist exorbitant. Einer Hauptstadt ist die technische Ausstattung jedenfalls nicht würdig.

Ein weiteres Problem liegt schon seit Jahren ungelöst auf dem Tisch: Die Personalausstattung in den Finanzämtern ist im höchsten Maße unzureichend und wird von Jahr zu Jahr immer prekärer. Der Personalunterbestand liegt derzeit bei rund 387 Vollzeitäquivalenten und führt dazu, dass die angestrebte 90%-ige Stellenbesetzung weit unterschritten wird und nunmehr bei nur 82% liegt. Hinzu kommt, dass die aktuelle Personalbedarfsberechnung zu einem zusätzlichen Stellenbedarf von 676 Stellen geführt hat. Zu dieser Stellenanmeldung wird es jedoch nicht kommen. Einerseits um dem Rechtfertigungsbedarf gegenüber dem Abgeordnetenhaus zu entgehen, warum so viele Stellen unbesetzt sind und andererseits weil die Rahmenbedingungen zur Besetzung der mehr als 1.000 Stellen mit Auszubildenden und Quereinsteigern während des Haushaltszeitraums 2022 und 2023 derzeit nicht gegeben sind. Einerseits ist richtig, dass diese hohe Zahl von Stellenanmeldungen im Haushalt, die nicht gänzlich besetzt würden, Haushaltsmittel für die notwendige technische Ausstattung blockieren könnten. Andererseits nährt es doch die Befürchtung, dass bei der Schaffung der Rahmen-bedingungen für die künftige Einstellung des notwendigen Bedarfs an Personal, der Kopf in den Sand gesteckt wird.

Nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft müsste das Eine getan werden ohne das Andere zu lassen.

Schon jetzt müsste die technische Ausstattung hinsichtlich der Quantität auf die künftige erhöhte personelle Ausstattung ausgerichtet werden und das sowohl für das Stammpersonal als auch für die Auszubildenden. Die Zahl der einzustellenden Steuer- und Finanzanwärter/innen muss weiter stark erhöht werden. Dabei sollte neben der Ausbildungsstätte in Königs Wusterhausen eine alternative Ausbildungsstätte in Berlin ins Auge gefasst werden. Eine Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsplätze in jedem Finanzamt mit entsprechender Arbeitsentlastung für die Übernahme der Ausbildung muss genauso geplant werden, wie die Überprüfung und Anpassung des Raumbedarfs in den Finanzämtern bei der Erhöhung des Personalbestands.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wird Politik und Verwaltung mit diesen Forderungen konfrontieren und weiterhin über die Ergebnisse berichten.

Mit kollegialen Grüßen

Detlef Dames