Liebe Kollegin,
lieber Kollege,
die Gehaltserhöhungen für die Tarifbeschäftigten des Landes sind durch den Tarifvertrag beschlossene Sache.
Nunmehr aber gilt es, diesen Tarifvertrag zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin zu übertragen. Eine erste – aber auch nur unzureichende Maßnahme – wurde getroffen. Das Abgeordnetenhaus
hat in seiner Plenarsitzung am 27. Januar 2022 eine Corona-Sonderzahlung für die Berliner Landesbeamtinnen und –beamten beschlossen. Diese richtige und rechtzeitige Teilübertragung des Tarifabschlusses für die Arbeitnehmer weist aber einen erheblichen Mangel auf, da die Versorgungsempfänger/innen außen vor bleiben und erst in die linearen Erhöhungen ab 1. Dezember 2022 einbezogen wurden. Der Ausschluss von der Corona-Zahlung ist schlichtweg  inakzeptabel. Die Begrifflichkeit „Corona-Prämie“ wurde beim Tarifabschluss seitens der TdL nur deshalb gewählt, weil man bei der Einmalzahlung nicht mehr Geld als 1.300 Euro in die Hand nehmen wollte und durch diese Bezeichnung die Lohnsteuer- und Sozialabgabenfreiheit bei Zahlung bis Ende März 2022 erreichen konnte. Sozusagen Brutto gleich Netto.
Nun konnte man geradezu erwarten, dass sich das Land Berlin beim Festhalten an dieser Begrifflichkeit aus seiner Verantwortung – eine Einmalzahlung auch an die Versorgungsempfänger/innen zu leisten – stehlen würde. Deshalb haben sowohl dbb beamtenbund und tarifunion als auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schon frühzeitig bei den
politisch Verantwortlichen auf eine der Corona-Prämie vergleichbare Zahlung an die Versorgungsempfänger/innen gedrängt. Es darf ja nicht außer Acht gelassen werden, dass von der stark steigenden Inflationsrate und den beträchtlichen Beitragserhöhungen in der restkostendeckenden Krankenversicherung die Pensionäre genauso betroffen sind wie die sich noch im aktiven Dienst befinden den Kolleginnen und Kollegen. Noch besteht die Möglichkeit diesen Mangel, der letztendlich bei den Pensionären vom 01.10.2021 bis Ende November 2022 zu einer
deutlichen Minusrunde führen würde, in dem noch ausstehenden Besoldungsanpassungsgesetz zu beseitigen.
Wie es in einer Partei, die in Berlin nicht in Regierungsverantwortung ist, mit der Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst bestellt ist, kann an dem mit Recht abgelehnten Änderungsantrag zur Zahlung der Corona-Prämie abgelesen werden. Die FDP beantragte die Corona-Prämie abzusenken und auch nur für die beamteten Dienstkräfte des Polizeivollzugsdienstes, der Feuerwehr, der Gesundheitsämter und der Ordnungsämter der
Besoldungsgruppen A 4 bis einschließlich A 15 zu bezahlen (600 Euro für A 4 bis A 8, 400 Euro für A 9 bis A 12 und 300 Euro für A 13 bis A 15). Gerade nach unserem Gespräch mit der FDP-Fraktion im Dezember 2021 (vgl. den Bericht dazu
in dieser Ausgabe) hatten wir die Hoffnung, dass die FDP für eine Verbesserung bei den Pensionären eintreten wird. Anzeichen für eine Verschlechterung bei den aktiven Beamtinnen und Beamten und dann auch nur selektiv, waren in diesem Gespräch nicht erkennbar.
Wir werden als Deutsche Steuer-Gewerkschaft aber trotzdem nicht nachlassen mit allen Fraktionen im Abgeordnetenhaus, auch und gerade mit der FDP, weiterhin Wertschätzung für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin einzufordern.
Von diesen Gesprächen werden wir auch in Zukunft umfassend berichten.
Mit kollegialen Grüßen

Ihr Detlef Dames