Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Jahr 2021 hat begonnen und die Anforderungen an uns alle werden nicht minder ambitioniert als die aus dem Jahr 2020 sein. Die Corona-Pandemie ist bei weitem nicht bewältigt. Die Infektionsgefahr wird durch neue Virusstämme eher noch größer und Entwarnung kann erst frühestens dann gegeben werden, wenn bis zu 70% der Bevölkerung einen Impfschutz erhalten hat. Die akute Gefahr der persönlichen Erkrankung an Covid ist aber nicht das einzige Problem, das von vielen Beschäftigten in Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen ist. Auch die Sorge um Eltern und Großeltern, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, treibt jeden Beschäftigten um. Das Zusammentreffen von Homeoffice und Homeschooling ist für viele ein nicht zu unterschätzender Stressfaktor in der ohnehin schon stressbeladenen Tätigkeit in den Finanzämtern mit einer ständig steigenden personellen Unterbesetzung. Homeoffice geht auch einher mit einer sozialen Isolation, die vielen Beschäftigten schwer zu schaffen macht. Die Auszubildenden treibt die Sorge um, angesichts der eingeschränkten Ausbildungs- und Schulungsmöglichkeiten nicht die notwendigen Kenntnisse erworben zu haben, um problemlos die Prüfung zu schaffen und nach Einstellung als Laufbahnabsolvent den Anforderungen eines Arbeitsplatzes in der praktischen Arbeit in einem Finanzamt gerecht zu werden. Angesichts dieser durch die Pandemie ausgelösten Problemstellungen treten die jährlich wiederkehrenden Schwierigkeiten fast in den Hintergrund. Die personelle Unterbesetzung in den Finanzämtern muss seitens der Verwaltung angegangen werden. Einerseits durch eine angemessene Stellenanmeldung für neue Aufgaben und andererseits durch eine dringend erforderliche Anhebung der Ausbildungszahlen um diese künftig neu anzumeldenden Stellen und die jetzt schon unbesetzten Stellen wieder nachbesetzen zu können. Hierbei sollte aber nicht die Pandemie als Ausrede herhalten, die Zahl der Auszubildenden derzeit aus Platzkapazitätsgründen nicht erhöhen zu können. Zunächst einmal wäre der erste Schritt vor dem zweiten zu vollziehen. Der Bedarf muss gesehen und akzeptiert und dann über Lösungsansätze nachgedacht werden. Auch die unzureichende Besoldung der Beamtinnen und Beamten wird uns in diesem Jahr als Thema begleiten. Weder haben wir in Berlin in diesem Jahr den bundesdeutschen Besoldungsdurchschnitt erreicht, noch ist die Besoldung in Berlin amtsangemessen und verfassungskonform. Sie können gewiss sein, dass die Deutsche Steuer-Gewerkschaft weiterhin an der Lösung dieser vielfältigen Probleme arbeiten wird.
Mit kollegialen Grüßen, Ihr Detlef Dames