Berliner Beihilfe benachteiligt Berliner Beamtinnen und Beamte

Viele Therapeuten haben im Kalenderjahr 2018 nach Vereinbarung mit dem GKV-Verband die Heilmittel-Honorare für gesetzlich Krankenversicherte aber auch für Privatkrankenversicherte erhöht. Für die Bundesbeamten hatte Bundesinnenminister Seehofer die aktuellen Leistungsverbesserungen 2018 aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)wirkungsgleich bereits zum 31.Juli 2018 in die Bundesbeihilfe übernommen. Dadurch erhalten Bundesbeamte verbesserte Erstattungsmöglichkeiten u.a. auch für Heilmittel-Honorare. Zum 01. Januar 2019 ist nun die zweite Stufe der neuen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Kraft getreten. Die insgesamt ca. 30-prozentige Anhebung der beihilfefähigen Höchstbeträge für die Erstattung von Heilmitteln haben die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt kraft Gesetz zeitgleich übernommen, andere haben entsprechende Verordnungen erlassen. Im Land Berlin wurde die Beihilfe nicht angepasst. DSTG und dbb berlin kritisieren die bislang praktizierte Verweigerungshaltung der Berliner Beihilfeanpassung durch den Berliner Senat. Das Land Berlin missbraucht zum wiederholten Male das Alimentations-und beamtenrechtliche Fürsorgeprinzip zum nachhaltigen Schaden der Berliner Beamtinnen und Beamten. Die nun nicht beihilfefähigen Differenzbeträge der erhöhten Heilmittel-Honorare 2018 müssen letztlich die Berliner Beihilfeberechtigten selbst zahlen.

Nach Recherchen des Seniorenbeirates der DSTG Berlin bereitet die Senatsverwaltung für Finanzen endlich einen „Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO)“ vor, in dem mit wenigen Abweichungen die Regelungen der Siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) übernommen werden. Der Verordnungsentwurf der LBhVO beinhaltet die im Bund ab 01.Januar 2019 geltenden Höchstbeträge für Heilmittel (2.Erhöhung). Damit sind ab 01.Januar 2019 die geplanten Beiträge aus der LBhVO und BBhV identisch. Es ist beabsichtigt, dass die Änderungen der LBhVO im Ergebnis zum 01.Januar 2019 zwar wirksam, allerdings die Dritte Verordnung zur Änderung der LBhVO erst Ende Januar vom Berliner Senat beraten wird. Danach geht der Entwurf in den „Rat der Berliner Bürgermeister“, die Änderungswünsche vortragen können.