Das neue Steuer-und Grollblatt widmet sich vor allem dem Chaos um die Wahlen fürs Abgeordnetenhaus und den Bundestag 2021. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Land Berlin aufgrund von Unregelmäßigkeiten dazu verdonnert, die Wahlen zu wiederholen. Der bereits aufgekommenen Idee, künftig ausschließlich Beschäftigte des Berliner öffentlichen Dienstes als Wahlhelfende verpflichtend heranzuziehen, erteilt die DSTG Berlin eine klare Absage.
Ebenso äußert sich auch die Expertenkommission. Bereits in der Vergangenheit hat die DSTG Berlin darauf hingewiesen, dass eine Verpflichtung von Wahlhelfenden nur durch die Landeswahlleitung, nicht aber durch Amtsleitung oder Geschäftsstelle erfolgen darf. 

Die Wiederholung der Wahl hat auch indirekt Auswirkungen auf den Gesetzesvorgang zur Anhebung des Pensionsalters. Es ist nach Auffassung der DSTG Berlin aufgrund der Einbindung vieler Kräfte aktuell nicht damit zu rechnen, dass das Gesetz rechtzeitig zum 01. Januar 2023 in Kraft treten wird, da bisher noch nicht mal ein eine Gesetzesvorlage vorliegt. Eine zentrale Forderung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft ist, den Beschäftigten im Beamtenstatus, die bereits 45 Dienstjahre absolviert haben, ein abschlagfreies Ausscheiden vor Erreichen des
Pensionsalters zu ermöglichen.

Zudem berichten wir im aktuellen Grollblatt zur Stellungnahme der DSTG Bund zum aktuellen Gesetzesvorhaben zur Modernisierung der Betriebsprüfung und dem neuen Plattform-Meldegesetz und stellen im Artikel über die Klausurtagung kurz die Aufgabenverteilung des aktuellen Gremiums vor.