Im Rahmen des beamtenpolitischen Grundsatzgespräches des dbb berlin mit Finanzsenator Dr. Kollatz im November 2020 hat der dbb berlin als Dachverband der DSTG Berlin auch den Ausgleich für die Tätigkeit von Dienstkräften der Berliner Verwaltung in Wahl- und Abstimmungs-vorständen angesprochen. Denn es ist abzusehen, dass aufgrund der Vielzahl der Abstimmungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag, zum Abgeordnetenhaus von Berlin, zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie möglicherweise eine Abstimmung über einen Volksentscheid die Auszählungen bis in den späten Abend oder noch länger andauern. Die Senatsverwaltung für Inneres hatte dem dbb berlin im Nachgang mitgeteilt, dass die angedachte Ergänzung der Verwaltungsvorschriften nach dem Entwurf eine Regelung vorsieht, wonach Dienstkräfte der Berliner Verwaltung deren Einsatz am Wahltag nach 21 Uhr endet, am Folgetag erst um 12 Uhr den Dienst beginnen müssen. Zudem soll hierzu noch eine Bestimmung getroffen werden, die den besonderen Bedingungen bei Dienstvereinbarungen über gleitende Arbeitszeit Rechnung trägt. Am 26. Mai 2021 wurde nun die „Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschriften über den Ausgleich für die Tätigkeit von Dienstkräften der Berliner Verwaltung als ehrenamtlich Helfende bei den allgemeinen Wahlen und Abstimmungen“ (VV Ausgleich für ehrenamtlich Wahl- und Abstimmungshelfende) veröffentlicht.

Alle Infos für Wahlhelfende gibt es auf der Seite des Landes Berlin:

Informationen für Wahlhelfende – Berlin.de