Gemeinsam mit den Landesbünden dbb Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hat der dbb Berlin ein Positionspapier zur Regelung und Umsetzung der in der DDR erworbenen Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche gefertigt. In diesem Positionspapier vom 01. September 2020 heißt es wie folgt: „Im 30. Jahr der Deutschen Einheit ist es den Betroffenen nicht mehr vermittelbar, dass erworbene Zusatzversorgungs- und Rentenansprüche aus der ehemaligen DDR im Rentenüberleitungsgesetz von 1991 vergessen, gestrichen oder abgeschmolzen wurden. Seit vielen Jahren fordern die Landesvertretungen des deutschen Beamtenbundes (dbb) auf politischer Ebene, dass diese ungerechte Behandlung unserer Kolleginnen und Kollegen einer Lösung zugeführt werden muss! So glaubten doch die meisten Ostdeutschen, dass ihnen wenigsten ihre in der DDR erworbenen Zusatzversorgungsansprüche für das Alter erhalten bleiben. Von diesen sogenannten Überführungslücken sind heute mindesten 17 Personen- und Berufsgruppen betroffen. Ebenso ist ein deutlicher Beleg für die fehlende Anerkennung in den verantwortungsvollen Tätigkeiten in den Berufen der Angehörigen der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post, dass deren erworbene besondere Versorgungen nach dem Einigungsprozess nicht fortgeführt wurden. Vielmehr wurden die Gelder in den Bundeshaushalt eingebracht und standen nicht mehr für unsere Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung. Um im 30. Jahr der Deutschen Einheit den betroffenen Personen- und Berufsgruppen Gerechtigkeit zuteilwerden zu lassen, bitten wir Sie, sich in den Ländern dafür einzusetzen, dass die Bildung eines Fonds Gestalt annimmt. Dieser wird dann für eine Abfindungszahlung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen genutzt. Hierzu muss die Initiative explizit und besonders von den Landesregierungen der neuen Bundesländer ausgehen. Sehr zu begrüßen wird sein, wenn die angesprochenen Landesparlamente Abfindungsregelungen in einer ausgewogenen Höhe für die benachteiligten Kolleginnen und Kollegen zeitnah beschließen.“ Die im Positionspapier des dbb beschriebene Ungleichbehandlung betrifft leider auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den Berliner Finanzämtern. Die DSTG Berlin unterstützt deshalb die Forderung des dbb und wird die Forderung nach einem gerechten Ausgleich in das Landesparlament tragen!

Das gesamte Positionspapier zum Download finden Sie hier