Die DSTG-Jugend Berlin hat sich seit 2018 ausführlich mit der Situation von Anwärtern und Anwärterinnen in der Berliner Finanzverwaltung beschäftigt. In einer rund 30-seitigen Abhandlung werden Missstände aufgezeigt, an der die DSTG-Jugend Berlin stetig arbeitet, um die Ausbildungsmöglichkeiten in der Berliner Finanzverwaltung zu verbessern. Zusammenfassend stellt sich die Lage wie folgt dar:

Personalmangel in den Berliner Finanzämtern – bis 2025 fehlen 700 Beschäftigte

Insgesamt waren in der Berliner Finanzverwaltung – Stand Januar 2018 – 7154 Menschen beschäftigt. Bei der Personalbedarfsberechnung wird eine sogenannte Entbehrungsquote angewandt, diese beträgt 10 Prozent. Somit fehlten zu diesem Zeitpunkt in Berlin 795 Menschen in den Finanzämtern und der Senatsverwaltung für Finanzen. Die Situation wird durch einen 13- prozentigen Krankenstand noch verschärft. Der Personalmangel bedingt dabei auch die Überlastung der Kolleginnen und Kollegen. Bis 2025 werden ca. 30 Prozent der heute Beschäftigten, also insgesamt 1961 Personen, davon 1799 im gehobenen und mittleren Dienst, altersbedingt ausscheiden. Durch Ausbildung werden in der gleichen Zeit nur 1828 Beschäftigte der Finanzverwaltung zugeführt. Zusammen mit den fehlenden Personen in Folge der Entbehrungsquote wird bis 2025 ein Fehlbestand von 700 Personen prognostiziert. Höhere Ausbildungszahlen können dem Abhilfe schaffen.

Kein Platz für Berliner Finanznachwuchs in Königs Wusterhausen

Demgegenüber stehen die fehlenden Wohnkapazitäten der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen. Die vorhandenen Zimmer reichen nur für 310 Anwärter und Anwärterinnen. In Königs Wusterhausen wird der Finanznachwuchs von Sachsen-Anhalt, Brandenburg, dem Bundeszentralamt für Steuern und Berlin ausgebildet. Berliner Studierende/Auszubildende erhalten nur dann eine Unterbringungsmöglichkeit, wenn Plätze frei sein sollten. Die aktuellen Auslagerungen von 90 Studierenden an die TA Wildau nach Wildau helfen dem Platzmangel nicht ab. Problematisch stellt sich aufgrund des verschärften Personalmangels auch die Gewinnung von Dozentinnen und Dozenten aus den Berliner Finanzämtern dar.

Berliner Anwärter und Anwärterinnen werden strukturell benachteiligt

Berliner Studierende sind zudem gegenüber denen der anderen Bundesländer durch die Ausbildung in Königs Wusterhausen schlechter gestellt. Der generelle Besoldungsunterschied von Berlin zu Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Bund beträgt im mittleren Dienst monatlich 58 Euro und im gehobenen Dienst 76 Euro. Zudem müssen Berliner Studierende/Auszubildende für die Unterbringung zwischen 220,00 und 248,00 Euro zahlen, während alle anderen diese Leistung kostenlos erhalten. Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes der Berliner Finanzverwaltung haben weder Anspruch auf ein kostengünstigeres Azubi- oder Semesterticket noch auf Trennungsgeld. Bis 2025 fallen insgesamt für den Berliner Haushalt über 35 Mio. Euro für die Ausbildung in Königs Wusterhausen an. Dass die Kosten immer noch geringer sind als in anderen Berliner Hauptverwaltungen liegt u.a. daran, dass die Auszubildenden und Studierenden der Berliner Finanzverwaltung einen Teil der Kosten durch die zu leistenden Unterbringungskosten selbst tragen müssen.

Trotz erfolgreichem Abschluss nur befristet angestellt – Berlins Übernahmepraxis ist ungerecht

Anwärterinnen und Anwärter, die die Laufbahnprüfung mit der Note 4 bestehen, wird nur ein auf 9 – 18 Monate befristeter Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis Den Flyer finden Sie auch auf der Homepage www.dbb.de. Das Steuer- und Grollblatt Ausgabe 9 / 2020 DSTG Berlin 7 angeboten. Trotz anders lautendem Senatsbeschluss sind mittlerweile in den Berliner Finanzämtern 174 Kolleginnen und Kollegen über diesen Weg sachgrundlos befristet. Die DSTG Jugend Berlin rät zum Handeln Die Entbehrungsquote darf bei der Personalbedarfsberechnung nicht mehr angewendet werden. Die Ausbildungszahlen müssen pro Laufbahn auf mindestens 250 pro Jahr erhöht werden. Einzelne Ausbildungs- und Studienabschnitte oder die gesamte fachtheoretische Ausbildung müssen nach Berlin verlagert werden. Für die Unterbringung und Verpflegung in Königs Wusterhausen muss der Berliner Senat Zuschüsse an die Anwärterinnen und Anwärter zahlen, zudem sollen sie Anspruch auf ein kostenloses ÖPNV-Ticket haben. Alle erfolgreichen Laufbahnabsolventinnen und -absolventen müssen verbeamtet werden.