Die Corona-Pandemie stellt die Personalratsarbeit vor große Herausforderungen. Dies nahm der dbb berlin, als Dachverband der DSTG Berlin, zum Anlass das Berliner Abgeordnetenhaus aufzufordern, durch eine kurzfristige Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen dennoch sicherzustellen.

Das Personalvertretungsgesetz sah bisher nur Sitzungen in Form von Präsenzsitzungen vor. Diese waren unter Corona-Bedingungen zeitweise überhaupt nicht möglich. Dennoch müssen Personalrat und auch Jugendvertretungen in der Lage sein, rechtssicher Beschlüsse fassen zu können, ohne sich einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen. Die Forderung des dbb berlin hatte Erfolg. Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss am 18. März 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf, wonach Sitzungen der Personalvertretungen und Jugendvertretungen nun auch digital als Telefonkonferenzen und/oder als Videokonferenzen stattfinden können.

Der Gesetzeswortlaut sieht auch vor, dass die Personalräte dann entsprechende Konferenzen durchführen können, wenn vorhandene Einrichtungen genutzt werden, die zur dienstlichen Nutzung freigegeben sind. Zudem müssen Maßnahmen getroffen werden, die Unberechtigten weder den Zugang zur Sitzung ermöglichen noch diese Informationen zu Inhalten erhalten können. Zur Umsetzung der Gesetzesänderung müssen nun die Dienststellen sicherstellen, dass die Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter auch die entsprechende Hard- und Software zur Verfügung gestellt bekommen, um digitale Sitzungen abhalten zu können, wie zum Beispiel Laptops mit Kamera und Mikrofon. Ein einfacher Rückgriff der Dienststellen auf private Geräte der betreffenden Personen wird den Anforderungen des Datenschutzes und des Personalratsgeheimnisses nicht gerecht.

Die DSTG Berlin fordert die Berliner Finanzverwaltung auf, endlich die entsprechende Hard-und Software zu beschaffen. Es ist bekannt, dass im Einzelnen bereits entsprechende Anträge der Personalvertretungen abgelehnt wurden. In solchen Fällen behindern Vorsteher und Vorsteherinnen die Personalratsarbeit in Pandemiezeiten. Die Umsetzung des geänderten Personalvertretungsgesetz ist unter solchen Umständen nicht möglich.