Die Pandemie brachte für viele Beschäftigte der Berliner Steuerverwaltung einen entscheidenden Vorteil: Plötzlich wurde flächendeckend Telearbeit durchgeführt und viele Kolleg*Innen entdecken die Vorzüge der Arbeit von zu Hause. Doch die aktuellen Regelungen zur Nutzung von privaten Telekommunikationsgeräten bergen einige Gefahren.

Egal ob bei der Nutzung der alternierenden Telearbeit oder pandemie-bedingtem Homeoffice: Für die Kommunikation mit Steuerpflichtigen und Steuerberatern ist von zu Hause das private Telefon zu nutzen. Eine Kostenübernahme eines extra Anschlusses für die dienstliche Nutzung durch den Dienstherrn bzw. die Bereitstellung für einen Anschluss gibt es nicht! Es ist jedoch gang und gäbe, dass die dienstlichen Telefone aus dem Büro umgeleitet werden müssen und auf Telefonate von zu Hause nicht verzichtet werden kann. Denn Fakt ist: Die Erreichbarkeit für die Bürger*Innen und die Telefonservicestellen ist zumindest für einige Stunden am Tag zu gewährleisten und manchmal klärt ein kurzes Telefonat Sachverhalte, für die sonst mehrere Schreiben hätten verfasst werden müssen. Doch was bedeutet die Nutzung der privaten Telefone für dienstliche Belange eigentlich?

Für die DSTG Berlin birgt die Verfahrensweise erhebliche Gefahren, denn die private Telefonnummer kann dadurch preisgegeben werden. Es ist bekannt, dass das Verhalten gegenüber Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung in den letzten Jahren spürbar aggressiver geworden ist. Dies kann auch in Telefonaten festgestellt werden. Kolleg*Innen werden beschimpft, bedroht und beleidigt. Es geht um Geld und einige Bürger*Innen fühlen sich durch Verwaltungsakte in ihren Rechten beschränkt, unfair behandelt oder sogar in ihrer Existenz bedroht. Solche Telefonate stellen zwar noch Ausnahmen dar, sind jedoch gerade bei der Nutzung privater Telefone bedenklich. Man kann zwar die Rufnummer unterdrücken, wenn man einen Steuerpflichtigen telefonisch kontaktiert, aber da die Telefone auch privat genutzt werden, kann die Änderung der Einstellung schonmal vergessen werden und so kommt ein Steuer-pflichtiger an die private Telefonnummer. Viele vergessen auch die Ansage des Anrufbeantworters, der in der Standardeinstellung die Telefonnummer preisgibt, wenn man mal nicht ans Telefon gehen kann oder bereits im Gespräch ist. Die Bekanntgabe der privaten Telefon-nummer mag für viele nicht so prekär klingen, doch was hängt da heutzutage eigentlich dran? Da viele Beschäftigte keinen Festnetz-anschluss besitzen, sondern ihr privates Handy für die Rufumleitung nutzen hat der / die Steuerpflichtige in diesem Fall bereits Zugriff auf die Daten, die bei Whatsapp preisgegeben werden (z.B. Foto, Name). Dadurch ist eine google-Suche einfacher denn je und man findet eventuell Profile zu anderen Sozialen Medien (Facebook, Instagram o.ä.) Je nachdem was dort preisgegeben wird, erfährt der / die Steuerpflichtige dadurch eventuell den Familienstand, den Wohnort oder das Modell des Autos mit dem zur Arbeit gefahren wird. Die Argumentationskette kann natürlich immer damit unterbrochen werden, dass auf den Social-Media-Kanälen entsprechende Einstellungen vorgenommen werden können, die den Datenschutz des Nutzers / der Nutzerin erhöht. Die DSTG Berlin findet jedoch, dass dies nicht die Begründung sein kann, um den Beschäftigten einen dienstlichen Telefonanschluss im Homeoffice zu verwehren. Schaut man sich in anderen Verwaltungsbereichen Berlins um, stellt man schnell fest, dass dort keine Nutzung privater Telefone erfolgt, sei es nun im Außendienst oder im Homeoffice. Die Forderung nach dienstlichen Telefonen im Homeoffice und für den Außendienst ist daher längst überfällig In der Steuerfahndung hat man das Problem bereits erkannt und Telefone zur Nutzung im Außeneinsatz angeschafft – dies muss weiter ausgebaut werden, denn die erörterte Problematik kann ebenfalls auf den Außendienst in den Finanzämtern (z.B. Betriebsprüfung, Vollzieher) angewandt werden.

„Es geht dabei darum die Beschäftigten zu schützen und das Risiko zu minimieren, auch wenn bisher glücklicherweise keine Vorfälle dahingehend bekannt sind!“ – sagt Sandra Heisig, stellvertretende Landesvorsitzende in diesem Zusammenhang. Ihr ist es wichtig klarzustellen, dass es dabei nicht darum geht den Beschäftigten High-End-Geräte zur Verfügung zu stellen, sondern dass Absicherungen gerade im Zeitalter der Digitalisierung notwendig sind um die Gefahrenzone öffentlicher Dienst nicht zu vergrößern.

Sandra Heisig, stellv. DSTG Bundesjugendleiterin