Der dbb berlin und die DPolG Berlin wollen die ungebremst wachsende Gewalt gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den alarmierenden Mangel an Anerkennung für ihre Arbeit nicht tatenlos hinnehmen, sondern verlangen ein deutliches Signal der Unterstützung und Wertschätzung. Gemeinsam fordern sie jetzt eine Angriffsentschädigung für die Opfer von Gewalt bei der Polizei und im gesamten Landesdienst. Die DSTG Berlin begrüßt diese Forderung des Dachverbandes, denn auch in unseren Reihen kommt es verbal oder schlimmstenfalls auch körperlich zu Angriffen gegen Kolleginnen und Kollegen.

Eine geforderte Entschädigungssumme steht dabei auch schon im Raum: 2.000 Euro sollen künftig bei körperlichen Angriffen fällig werden, bei Beleidigungen 1.000 Euro pro Einsatzfall. Unser Dienstherr ist seinen Beschäftigten gegenüber zur Fürsorge verpflichtet! So kann gerne zu den Nachbarländern geschaut werden. In Hessen z.B. wurde bereits eine Angriffsentschädigung Ende 2021 beschlossen. Sie gilt in Hessen als Dienstunfallfürsorgeleistung für staatlich Beschäftigte und sogar für Ehrenamtliche, die durch einen Angriff verletzt worden sind.

Sichergestellt werden muss dabei, dass die Zahlung unabhängig von eventuellen Schmerzensgeldansprüchen oder vom Grad der Verletzung geleistet und als zusätzliche, einkommenssteuer- und pfändungsfreie Unfallfürsorgeleistung ausgezahlt wird.