Am 11. Oktober 2023 hat der dbb beamtenbund und tarifunion die Forderungen für die Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder beschlossen.
Die Forderungen im Einzelnen:
– 10,5 % mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro
– Stadtstaatenzulage von monatlich 300 Euro
– Laufzeit von 12 Monaten
Für die Auszubildenden fordern die Gewerkschaften:
– Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 200 Euro
– Stadtstaatenzulage von monatlich 150 Euro
– Unbefristete Übernahme nach bestandener Ausbildung

Begründung:
Die Forderungen der Gewerkschaften sind berechtigt und fair. Die Inflation frisst die Einkommen der Beschäftigten auf. Der bisher geltende Tarifvertrag für die Länder wurde 2021 geschlossen und konnte die Preisentwicklung nicht absehen und nicht abbilden. Dies muss nun nachgeholt werden. Nach Abschluss der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen ergibt sich derzeit ein Entgeltunterschied von mindestens 10 Prozent zwischen Bund und Ländern, der aufgeholt werden muss. Zudem muss der öffentliche Dienst als Arbeitgeber konkurrenzfähig bleiben. Die Länder können mit den aktuellen Bedingungen den Nachwuchs nicht mehr für sich gewinnen. In Stadtstaaten erfüllen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland.

Hintergrund:
Am 30. September 2023 lief der Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten der Länder aus und muss jetzt neu verhandelt werden. Nach der Forderungsfindung am 11. Oktober 2023 beginnt die erste Verhandlungsrunde am 26. Oktober 2023 zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft der Länder. Weitere Verhandlungsrunden sind bereits terminiert. Soweit die Arbeitgeber den Forderungen nicht nachkommen, wird es zu Warnstreiks und Protestaktionen kommen. Von den Verhandlungen sind etwa 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen: 1,1 Millionen direkt als Tarifbeschäftigte der Bundesländer und indirekt 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunen sowie rund 1 Million Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Tarifbeschäftigt – und damit direkt betroffen – sind z.B. unsere Kolleginnen und Kollegen, die im Quereinstieg in die Finanzverwaltung gekommen sind.