Im Finanzausschuss des Bundestages hat der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler als einer von 8 ExpertInnen zum Jahressteuergesetz 2022 Stellung genommen.

Der geplanten Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende erteilt die DSTG eine klare Absage. Aus unserer Sicht liegt hier ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsystematik des Einkommensteuer-rechts vor. So ist die Energiepreispauschale keiner Einkunftsart im § 2 EStG zuzuordnen.

Vielmehr ist mit einem erhöhten Aufklärungsbedarf der jetzt potenziell Steuerpflichtigen zu rechnen. War bisher nur 1/3 der Empfänger von Renten und Versorgungsbezügen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wird eine grundsätzliche Steuerpflicht der Energiepreispauschale weiter zur Verunsicherung derer führen, die bisher noch keine Steuererklärung abgeben mussten. Und dies führt zu vermehrten Nachfragen gegenüber dem Finanzamt und zu mehr Steuererklärungen, die letztendlich zu keiner Steuer führen werden. Natürlich wird auch ein kleiner Anteil durch die Energiepreispauschale tatsächlich Steuern zahlen, aber ob hier der Aufwand den Ertrag rechtfertigt, ist zu bezweifeln. In Anbetracht des bereits bestehenden erheblichen Personalunterbestands in den Finanzämtern führt weitere, haushaltärisch kontraproduktive, Arbeit in den Finanzämtern weder zu mehr Steuergerechtigkeit noch zu einer Entlastung des bestehenden Personals.

Begrüßt wird hingegen die geplante Steuerbefreiung bestimmter Photovoltaikanlagen und die geplante Erhöhung bzw. Einführung der Pauschbeträge für das häusliche Arbeitszimmer und das Homeoffice.

Die Homeoffice-Pauschale soll auf 200 Arbeitstage ausgeweitet werden und der maximal abzugsfähige Betrag soll von 600,- € auf 1.000,- € steigen. Gleichzeitig soll für das häusliche Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, eine Jahrespauschale von 1.250,- € eingeführt werden. Beides würde den Verwaltungs- und Prüfungsaufwand in den Finanzämtern verringern. Die Höhe der Beträge ist aus Sicht der DSTG aber nicht mehr zeit-gemäß. In Zeiten erheblich gestiegener Miet- und Nebenkosten sind Pauschalen, die teilweise mehr als 10 Jahre unverändert blieben, zu niedrig.

Positiv hervorzuheben ist ebenfalls die geplante Anhebung des Ausbildungsfreibetrags. Auch wenn die Erhöhung von 924,- € auf 1.200,- € noch nicht ausreichend erscheint, ist doch der Wille erkennbar. Langfristig fordert die DSTG aber eine Reform der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern. Derzeit profitieren Haushalte mit höherem Einkommen durch die steuerliche Entlastung bei dem Kinderfreibetrag stärker als die Bezieher von Kindergeld. Hier regt die DSTG die Einführung einer Kindergrundsicherung an, die an die bisher geltenden höchsten steuerlich möglichen Vorteile anknüpfen soll.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier.