Lt. Wikipedia bedeutet „Konsens“ Übereinstimmung von Personen zu einer gemeinsamen Entscheidung. In der Finanzverwaltung steht „KONSENS“ für Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung. Haben Konsens und KONSENS Gemeinsamkeiten?

Es gibt eine gemeinsame Entscheidung der Politiker aller Bundesländer, im Bereich der Steuerverwaltung künftig noch stärker zusammen zu arbeiten. Bereits in den vergangenen Jahren wurden auf Basis des KONSENS-Vertrages viele PC-Anwendungen vereinheitlicht. Mit wenigen Ausnahmen wurden und werden die Programme in den fünf Auftrag nehmenden Ländern (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) entwickelt. Grundlage für die Entwicklungen sind die jeweiligen Lasten- und Pflichtenhefte. Sofern in einem Auftrag gebenden Land (wie Berlin) unabdingbare Länderbesonderheiten bestehen, müssen diese bei der Erstellung der Lasten-und Pflichtenhefte angemeldet werden, damit sie bei der Programmierung berücksichtigt werden können. Solche unabdingbaren Länderbesonderheiten ergeben sich beispielsweise aus der Stadtstaatensituation. Länderspezifische Arbeitsorganisationen mit Auswirkungen auf die IT-gestützten Arbeitsabläufe sollen künftig weiter verringert werden. Ebenso soll die unterschiedliche Hardware Ausstattung künftig angeglichen werden. Beides soll den Aufwand für die Programmentwicklung und Programmpflege so gering wie möglich halten.

Innerhalb des KONSENS-Verbundes werden für jedes Jahr Ziele vereinbart. Diese sogenannten „FMK-Kriterien“ (benannt nach der FinanzMinisterKonferenz) beinhalten, dass eine bestimmte Anwendung [z.B. die Vollmachtdatenbank (VDB)] bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt in vorher festgelegten Bundesländern im Einsatz sein muss. Von der Erfüllung dieser FMK-Kriterien hängt es ab, wie hoch die finanzielle Beteiligung des Bundes am Budget des KONSENS-Verbundes ist.

Aber genau hier liegt eine der großen Gefahren.

Aus Angst, man könnte das FMK-Kriterium nicht erfüllen und dadurch nicht nur im eigenen Bundesland einen finanziellen Schaden verursachen, sondern vielleicht sogar von den anderen Bundesländern regresspflichtig gemacht werden, wird alles unternommen, um die pünktliche Einführung nicht zu gefährden. Man kann auch auf die Idee kommen, nur deshalb bestreitet die Senatsverwaltung die formalen Beteiligungsrechte des (Gesamt-) Personalrats bei KONSENS-Produkten.

Damit aber auch bei der Einführung von KONSENS-Produkten die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden, haben die DSTG-Stufenvertretungen aller Bundesländer auf ihren regelmäßigen Treffen und Erfahrungsaustauschen einheitliche Standardanforderungen an KONSENS-Produkte entwickelt. Die Mindeststandards sollen dabei einen möglichst hohen Schutz und Sicherheit bieten. In dem Gespräch mit dem Finanzsenator Dr. Kollatz-Ahnen am 28.04.2017 (s. Grollblatt Ausgabe Nr. 3) habe ich ihm die Zusammenstellung dieser Mindesstandards, u.a. mit folgenden Anforderungen übergeben:

Anforderungen an die Programme

  • Mit den Programmen werden keine Persönlichkeits- oder Leistungsprofile der einzelnen Beschäftigten erstellt. Die Verfahren dürfen nicht als Mittel der individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingesetzt werden.
  • Personenbezogene Einsichtnahmen und Auswertungen sind grundsätzlich nicht vorzusehen. Sollte im begründeten Einzelfall eine personenbezogene Auswertung zwingend erforderlich sein, ist der Personalrat vorab einzubeziehen.
  • Die programmierenden Länder haben verbindliche Aussagen zur erforderlichen Hardwareausstattung und zur ergonomischen Ausstattung zu treffen.
  • Die eingesetzten Programme müssen barrierefrei sein.
  • Die datenschutzrechtliche Freigabe muss erfolgt sein.
  • Im Rahmen des zu gewährleistenden personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens muss zwingend die Einschaltung des zuständigen Datenschutzbeauftragten dargelegt und das Prüfergebnis mitgeteilt werden.
  • Es dürfen keine Programme eingesetzt werden, welche für die Beschäftigten einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen und zuvor nicht erfolgreich getestet wurden.
  • Überprüfung der Nutzerfreundlichkeit vor dem Einsatz.

In Berlin, wie in den übrigen Bundesländern bestehen rein praktische Interessen an der Einführung neuer PC-Anwendungen. Werden doch damit große Hoffnungen auf Erleichterungen der Arbeitsabläufe (und damit die Entlastung des Haushalts durch Abbau der einen oder anderen Planstelle) verbunden. Dass nicht jede neue PC-Anwendung eine wirkliche Arbeitserleichterung darstellt, wissen wir alle nur zu gut. Insbesondere, wenn mehrere Neuerungen auf uns einstürzen (wie z.B. im letzten Jahr die gleichzeitige Einführung des neuen Bp-Notebooks und die neue BpA-Euro-Version) ist die Belastungsgrenze der Kolleginnen und Kollegen erreicht.
Es lässt sich zwar nicht leugnen, dass nach entsprechenden Schulungen und einer gewissen Eingewöhnungszeit einige Anwendungen tatsächlich Erleichterungen bringen. So besteht die Hoffnung, dass durch die Einführung des RMS FB (Fragebogen für die steuerliche Erfassung) z.B. üblicherweise notwendige Rückfragen beim Steuerpflichtigen überflüssig werden. Aber auch wenn man die Erleichterungen aller in letzter Zeit eingeführten Anwendungen und der bereits absehbaren Neuerungen zusammenzählt, muss sich aus meiner Sicht niemand ernsthaft Sorgen um seine Zukunft machen.
Die Zeitersparnis durch die Erleichterungen des gerade eingeführten Programms wird durch den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Einführung des nächsten Programms ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es ständig neue Prüffelder oder Zusatzaufgaben mit hohem Zeitaufwand. Auch die Beschäftigten der Poststellen werden nicht arbeitslos werden, nur weil es künftig weniger Aktenberge zu bewegen gibt.

Die Arbeit wird sich für alle Beschäftigten weiter verändern. Die DSTG wird dies weiter kritisch begleiten. Wir werden auch weiterhin bundesweit gemeinsam für Ihre Interessen kämpfen.

 

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