Das Thema „Telearbeit“ ist weiterhin dauerhaft präsent in unserem Arbeitsalltag.
Arbeiten im Heimbüro hat mittlerweile so viele Bezeichnungen: Telearbeit, mobiles
Arbeiten, Homeoffice, Pandemie- Arbeitsplatz. Aber egal wie man es auch nennen mag,
die Möglichkeit seine Arbeit, zumindest teilweise, außerhalb der Dienststelle zu
verrichten, hat nur ein Ziel: Bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller
Lebensführung! Neudeutsch auch: „Work-Life-Balance“ genannt.
Diese Möglichkeit hat auch nach dem Wegfall der pandemiebedingten Maßnahmen nicht
an Attraktivität verloren. Die Anzahl der Telearbeitsplätze ist in den vergangen Jahren
um ein Vielfaches angestiegen. Die damit verbundenen Probleme führen dazu, dass
dringender Handlungsbedarf besteht. Ziel muss es sein, dass die gültige Dienst-
vereinbarung (DV) zur alternierenden Telearbeit in den Finanzämtern so überarbeitet
wird, dass sie mit der daneben gültigen Rahmendienstvereinbarung (RDV) zwischen dem
Hauptpersonalrat und dem Land Berlin harmonisiert. Die für die Finanzämter
maßgebliche DV soll dabei bestehende Regelungslücken schließen.
Als DSTG fordern wir, diese Überarbeitung mutig anzugehen und bei der Telearbeit
mehr Flexibilität zu wagen und weiterhin Abweichungen zur RDV zuzulassen, denn eine
familienbewusste Personalpolitik lohnt sich für beide Seiten!
Während Beschäftigte durch flexiblere Telearbeit Freiräume für private Bedürfnisse
schaffen, profitieren die Dienststellen von Mitarbeiterzufriedenheit, weniger
Ausfallzeiten und letztlich von einer höheren Leistungsfähigkeit. Aufgrund des
demografischen Wandels und der wachsenden Anzahl an Pflegebedürftigen gewinnt
neben der Betreuung von Kindern, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zunehmend
an Bedeutung. Die Pflege wird überwiegend im familiären Umfeld geleistet. Ein Wegfall
der Flexibilität kann zum Verlust dieser Betreuungsmöglichkeit führen, wodurch mit
einer Überlastung des Beschäftigten und dem Ausfall der Arbeitskraft zu rechnen ist.
Die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung im Zusammenhang mit Betreuungs-
konzepten kann in Zeiten großer Personalnot aber auch aus sozialen Gründen nicht die
Lösung sein, wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Die DSTG fordert deshalb dringend mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Telearbeit!
Im Vergleich zur RDV hebt sich die noch gültige DV der Finanzämter in einigen Punkten
positiv ab. Deshalb sollte auch weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, auch an drei
oder sogar an vier Tagen pro Woche Telearbeit in Anspruch zu nehmen. Auch die
Möglichkeit ggf. einen Arbeitstag individuell so aufteilen zu können, dass der Dienst
teilweise im Heimbüro und teilweise in der Dienststelle verrichtet werden kann sowie die
Teilnahme an der DV Flex würden eine hohes Maß an Flexibilität herbeiführen. Die
Dienststellen profitieren von dieser flexiblen Gestaltung erheblich, weil die Dienstkraft
an geteilten Tagen für Ausbildung, Dienstbesprechungen, Info-Zentrale und TS zur
Verfügung steht. Insbesondere die Vereinbarkeit von Ausbildung und Telearbeit stellt die
Dienststellen vor immer größere Herausforderungen. Die geteilten Tage bieten hier den Vorteil, dass eine häufigere Präsenz sichergestellt ist und somit sich die
Ausbildungssituation entspannen kann.
Oliver Thiess, stellv. Landesvorsitzender: „Alternierende Telearbeit ist ein Thema, das in
den Ämtern heiß diskutiert wird. Denjenigen, die sie in Anspruch nehmen können,
verschafft sie gute Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die
in den Ämtern verbleibenden Kolleginnen und Kollegen stellt sie teilweise vor große
Herausforderungen. Darum sind Absprachen innerhalb des Teams besonders wichtig.
Dienstliche Belange, Belange des Teams und persönliche Belange sollten stets im Team
und mit der Führungskraft kommuniziert werden.“.
Auch Führungskräften sollte weiterhin die Möglichkeit zur Teilnahme an der alter-
nierenden Telearbeit eingeräumt werden. Hier ist besonders auf eine Vertretungs-
regelung sowie die Ansprechbarkeit für die Teams zu achten.
Zusätzlich stellt sich mittlerweile auch die Frage der Kostenbeteiligung. Das Arbeiten
daheim bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen einen zusätzlichen Kostenfaktor, für
den Arbeitgeber aber gleichzeitig eine Ersparnis. Hier gilt es insbesondere darauf zu
achten, dass Büromobiliar vom Arbeitgeber weiterhin bei Bedarf gestellt wird. Die RDV
sieht dies leider nicht vor. Darüber hinaus ist es gerade in Zeiten steigender Energiekosten
wichtig, einen pauschalen Beitrag des Arbeitgebers an den laufenden Kosten zu fordern.
Die GPR-Vorsitzende Martina Riedel fasst zusammen: „SenFin hat dieses Mal ein sehr
großes Interesse an der Ausweitung der Möglichkeiten der Telearbeit. Da werden sie auch
Anreize schaffen müssen.“
Die DSTG wird sich dafür einsetzen, dass die Modalitäten für alle Dienstkräfte, ob im
Heimbüro oder in der Dienststelle, so umgesetzt werden, dass ein harmonisches Arbeiten
untereinander gewährleistet ist. Da unsere Arbeitsumgebung mehr denn je geprägt ist von
Veränderungen in den digitalen Arbeitsprozessen, gilt es insbesondere hier anzusetzen
und diese Veränderungen auch zur Optimierung der Telearbeit zu nutzen.
Im Rahmen der Überarbeitung der DV Telearbeit wird auch über das Modell des sog.
„Desksharing“ nachgedacht. Ein fester Arbeitsplatz würde wegfallen und in einem dann
freistehenden Büro gearbeitet werden, wenn man vor Ort ist. Dies ist der Tatsache
geschuldet, dass die Raumbedarfe der Finanzämter die vorhandenen Kapazitäten bereits
jetzt überschreiten und die Aussichten durch Umzüge oder Außenstellen begrenzt sind.
Als DSTG werden wir diesen Denkansatz konstruktiv begleiten. Mag sich dies im
Bereich SenFin ggf. etablieren, muss es aber nicht in den Finanzämtern uneingeschränkt
funktionieren. Gerade für Arbeitsbereiche eines Finanzamts, die im Team funktionieren
müssen, ist „Desksharing“ ungeeignet.
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