Mit der sog. Pauschalen Beihilfe für GKV-Versicherte Beamtinnen und Beamte proben SPD geführte Länder beharrlich einen weiteren Versuch, den Beamtenstatus stückweise auszumustern, um ihren ideologischen Weg in eine Bürgerversicherung vorzubereiten. Sofern Kolleginnen und Kollegen unwiderruflich ihren Beihilfeverzicht beantragen, gibt der Berliner Senat seit Januar 2020 einen Landeszuschuss für den Beihilfeverzicht. Die von dbb und DSTG hierzu ablehnenden Stellungsnahmen wurden öffentlich hinreichend publiziert. Nun offeriert die Private Krankenversicherung für diejenigen, die aus persönlichen Gründen bislang freiwillig GKV-versichert sind, eine Alternative: PKV-Versicherungsunternehmen ermöglichen in einer Sonder-Öffnungsaktion vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 freiwillig GKV-versicherten Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Familienangehörigen den Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. Mit der Sonder-Öffnungsaktion bietet die Private Krankenversicherung GKV-versicherten Beamten und deren Angehörigen einen erleichterten Zugang zur beihilfekonformen PKV-Krankenversicherung an. Davon profitieren insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, bei denen Vorerkrankungen oder zusätzlichen Risiken bestehen oder für die bisher ein privater Versicherungsschutz ausgeschlossen war. Die Öffnungsaktion der PKV kann für diesen Personenkreis ein sinnvoller Zugang zu einem beihilfekonformen Krankenversicherungsschutz sein, weil kein Antragsteller aus Risikogründen abgelehnt wird und die PKV Leistungsausschlüsse ausschließt. Die teilnehmenden Versicherungsunternehmen begrenzen bei bestehenden Vorerkrankungen oder auch Behinderungen die Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent des Tarifbeitrags. Der private Krankenversicherungsschutz in Verbindung mit der Öffnungsaktion basiert auf den Leistungen der Berliner Beihilfe ohne Wahlleistungen (keine Unterbringung im Zweibettzimmer und keine Chefarztbehandlung), erweitert diese aber nicht. Die Öffnungsaktion gilt daher nicht für mögliche Beihilfeergänzungstarife. Diese sind zu normalen Bedingen abschließbar. Voraussetzung für die Aufnahme auf erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung ist ein erstmaliger Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung. Unter den gegebenen Voraussetzungen, und je nach Erkrankung, ist es zweckmäßig, zunächst einmal eine Vorabfrage bei den in Frage kommenden Gesellschaften zu starten. Denn nach Bewertung der Vorerkrankungen kann eine reguläre Aufnahme in einem normalen Tarif und ohne Nutzung der Öffnungsklausel gegebenenfalls besser und zu fast gleichen Konditionen auch möglich sein. Erst danach sollte ein formeller Aufnahmeantrag im Rahmen der Öffnungsaktion gestellt werden. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem der formelle Aufnahmeantrag im Rahmen der Öffnungsaktion gestellt wird, ist zur Aufnahme zu den erleichterten Bedingungen verpflichtet. Schließlich ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung im Rahmen der Öffnungsklausel ein hochwertiger Versicherungsschutz, der über den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) liegt. Weitere Informationen und die 16 teilnehmenden Versicherungsunternehmen hat der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. in einer Broschüre veröffentlicht.