Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben nach dem sogenannten Hamburger Modell die pauschale Beihilfegewährung eingeführt.

Damit stehen in diesen Ländern – insbesondere bei der Neuverbeamtung – mehrere Absicherungswege mit jeweils individuellen Vor- als auch Nachteilen zur Verfügung. Daher sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen in dieser Entscheidungsphase sehr gut informieren.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat einen Vergleich zwischen der neuen pauschalen Beihilfe und der bislang üblichen Absicherung aus Beihilfe und privater Krankenversicherung erarbeitet.

Die Synopse finden Sie hier.