Haushaltsrecht für Personalräte – für Personalräte ??

„Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.“ Diesen ersten Satz im § 73 Absatz 1 des Personalvertretungsgesetzes der Berliner Landesnorm (PersVG Berlin) kennen alle Personalratsmitglieder, darauf berufen sie sich auch regelmäßig. Im gleichen rechtlichen Atemzug, nämlich im 4. Satz des § 73 Absatz 1, spricht Weiterlesen…