Im Februar 2011 hat die dbb tarifunion mit den Arbeitgebern der Länder – TdL – einen Tarifvertrag zur Anpassung der Entgelte und mit weiteren Regelungen abgeschlossen. Im Folgenden werden die Auswirkungen auf die Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dargestellt.
Erläuternd vorauszuschicken ist der Hinweis auf den am 1 . November 2010 in Berlin in Kraft getretenen Angleichungs-Tarifvertrag, der für die Übernahme von Entgelt-anpassungen und für die Entgeltangleichung an das Niveau der übrigen Bundesländer festgelegte Termine und Berechnungsmaßstäbe beinhaltet.

Die dbb tarifunion hat mit der TdL eine mehrstufige Anhebung der Entgelte vereinbart, die in zwei Raten erfolgen wird. Zunächst gilt für das Jahr 2011 eine Anhebung der Entgelte um 1 ,5 % zum 1 . April sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 360 €. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Einmalzahlung anteilmäßig erbracht.

In Berlin wird die Anhebung der Entgelte wegen der besonderen tariflichen Regelung zum Oktober 2011 erfolgen. Die Einmalzahlung wird tarifvertraglich im Dezember 2011 geleistet. Bereits zuvor werden die Vergleichsentgelte und Tabellenentgelte im August 201 1 von derzeit 94 % des Niveaus der übrigen Bundesländer auf 97 % erhöht. Damit wirken sich sowohl die Tarifanhebung  als auch die Einmalzahlung mit 97 % aus.

Die für das Jahr 2012 vereinbarte Anhebung findet in Berlin im Juli 201 2 statt und beinhaltet eine vergleichsweise sechsmonatige Verzögerung. Die Vergleichs- und Tabellenentgelte erhöhen sich um 1,9 % und anschließend um einen Spitzenbetrag, jeweils auf der Basis von 97 %. Der Spitzenbetrag wird deshalb 1 6,49 € betragen.

Die Garantiebeträge nach § 17 Abs. 4 TV-L und die Besitzstandszulagen nach §§ 9 und 11 TVÜ-L (Vergütungsgruppenzulage, Kindergeldanteile aus dem ehem. Ortszuschlag) erhöhen sich im entsprechenden prozentualen Umfang.

Der nach langen Verhandlungen der dbb tarifunion mit dem Land Berlin, insbesondere mit Unterstützung der DSTG-Berlin, geschlossene Angleichungs-Tarifvertrag mit seinen Maßgaben zur Anwendung des TV-L und TVÜ-L stellt sicher, dass auch die folgenden Entgelterhöhungen in Berlin umgesetzt werden, zunächst noch zeitversetzt, vom Jahr 2014 an jedoch zeitgleich.