Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Sie heute aktuell darüber informieren, wie damit umzugehen ist, wenn die Kindertagesstätte nicht die benötigten Notbetreuungsplätze zur Verfügung stellen kann.

Unabhängig von einem systemrelevanten Beruf haben Alleinerziehende Anspruch auf die Notbetreuung in den Kitas, sofern sie keine andere häusliche Betreuungsmöglichkeit haben. Bei Eltern reicht es aus, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Für diese Fälle wurde ein Vordruck entwickelt, der in Kitas vorgelegt werden soll, um die Notbetreuung einfordern zu können. Leider entwickelt sich das in der Praxis durch Platz- oder Personalmangel etwas schwieriger. Wenn in einer Kita zu viele Eltern mit   einem Anspruch auf Notbetreuung sind, ist diese nicht mehr ohne weiteres zu gewährleisten. Bedauerlicherweise wird dieses Problem in den einzelnen Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt. Viele Mütter und Väter sind nun verunsichert und haben Angst vor Konsequenzen, wenn sie sich jetzt falsch verhalten.

Für alle Finanzämter gilt:Kommunikation ist alles!

Es gibt viele Beschäftigte, die vor dem gleichen Problem stehen. Die Kitas setzen je nach Kapazität auf unterschiedliche Programme. Zu einigen Kitas können die Kinder in der einen Woche am Montag, am Mittwoch und am Freitag kommen und in der nächsten Woche dann am Dienstag und am Donnerstag, in anderen Kitas können die Kinder 4 Stunden täglich kommen und wieder andere Kitas können nur einmal in der Woche sich abwechselnde Kinder aufnehmen.

Was tun?

Reden Sie mit Ihrer Geschäftsstelle. Lassen Sie sich schriftlich von Ihrer Kita bestätigen, in welchem Modus ihr Kind notbetreut werden kann und geben Sie dies dann in der Geschäftsstelle ab. Solange Sie sich bemühen, kann es auch keine negativen Konsequenzen geben. Sprechen Sie notfalls mit ihrer Frauenvertreterin oder ihrem Personalrat.

Bei einem Telefonat mit SenFin wurde mir versichert, dass man bemüht ist, mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Lösungen zu finden. Bitten Sie deshalb ihre Geschäftsstelle, Kitas, die die Leistung der Notbetreuung nicht erbringen können, Fr. Giera bei SenFin zu melden. In dringenden Zweifelsfällen können Sie sich auch persönlich an SenFin wenden.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Marita Bartelt, DSTG-Landesfrauenvertreterin Berlin

Das DSTG-INFO zum Download gibt’s hier: