Sehr geehrter Herr Dr. Nußbaum,

mit Schreiben vom 14. April 2011 haben sich die Vollzieher/innen des Finanzamts Neukölln (mit breiter Unterstützung der Vollzieher/innen der anderen Finanzämter) mit der Forderung an Sie gewandt, die Wegstreckenentschädigung für die notwendige dienstliche Benutzung der privaten Kraftfahrzeuge (derzeit 0,30 €/km) zu erhöhen. Dieses allein schon durch die in den letzten Jahren eingetretene Kostenentwicklung (man beachte nur die explosionsartige Preissteigerung bei Benzin und Diesel) begrün-dete und damit äußerst berechtigte Ansinnen der Kolleginnen und Kollegen wird seitens der DSTG Berlin ausdrücklich unterstützt. Es kann nicht sein, dass die Vollzieher/innen der Finanzämter ebenso wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen die von Politik und Verwaltung aufgebürdeten Lasten (jahrelanger Verzicht auf Besoldungserhöhungen, Streichung des Urlaubsgeldes, Reduzierung der Sonderzahlung, Kostendämpfungs-pauschale usw.) zu tragen haben und dazu auch noch das Risiko höherer Kosten für die dienstlich unerlässliche Nutzung ihrer privaten Kraftfahrzeuge. Sie haben ein Anrecht darauf, dass wenigstens auf die Kostenentwicklung reagiert und die Wegstreckenent-schädigung angemessen erhöht wird. Hierbei ist zu beachten, dass es aufgrund der Art und des Umfangs der Tätigkeit keine Alternative zur dienstlichen Nutzung der privaten Kraftfahrzeuge gibt – außer es würden mit viel größerem finanziellen Aufwand Dienst-fahrzeuge für alle Vollzieher/innen gestellt.

Sehr geehrter Herr Senator, Sie betonen bei jeder sich bietenden Gelegenheit, dass die Leistung der in der Steuerverwaltung Beschäftigten höchste Anerkennung und Wert-schätzung verdient. Wir gehen davon aus, dass Sie bei dieser äußerst zutreffenden Aussage die Leistung der Vollzieher/innen nicht ausnehmen wollen. Denn auch die Vollzieher/innen erledigen ihre sehr verantwortungsvolle Aufgabe in dem Bewusstsein, durch ihre Tätigkeit dem Land Berlin erhebliche Einnahmen zu sichern. Und dabei sind die Begleitumstände – gerade in Gebieten mit hohem Anteil sozial schwacher Klientel wie z. B. Neukölln, Wedding oder Kreuzberg – häufig alles andere als angenehm, ja teilweise sogar bedrohlich.

Umso kritikwürdiger ist es aus Sicht der DSTG Berlin, dass die Antwort, die Sie in Auftrag gegeben hatten, auf die sachlichen Argumente der Kolleginnen und Kollegen überhaupt nicht einging. Vielmehr wurde lediglich die aktuelle Rechtslage referiert und auf die angespannte Haushaltslage des Landes Berlin verwiesen. Die Ausführungen waren zudem so unglücklich formuliert, dass sie vielfach als Drohung verstanden wurden, dass statt einer Erhöhung auch über eine Kürzung der Wegstreckenent-schädigung nachgedacht werden könnte. Hinzu kommt, dass die Ausführungen teil-weise falsch sind. So hat Mecklenburg-Vorpommern die Wegstreckenentschädigung für Vollzieher/innen gerade nicht auf 0,25 €/km gesenkt, sondern vielmehr auf 0,35 €/km erhöht (es handelt sich um für dienstliche Zwecke anerkannte private Kraftfahrzeuge!). Auch hat Sachsen für diese Personengruppe die Entschädigung nicht abgesenkt, son-dern bis zum jetzigen Zeitpunkt  bei 0,30 €/km belassen. Allerdings plant die sächsische Staatsregierung, noch im Herbst die Reisekostenentschädigung auf dem Verordnungs-wege zu erhöhen (so nachzulesen in der Sächsischen Zeitung vom 1. Juli 2011 S. 6). Es sind also nicht nur Bayern, Baden-Württemberg oder auch Hessen, die die Notwen-digkeit einer Erhöhung der Wegstreckenentschädigung im Falle einer dienstlich erforder-lichen Nutzung privater Kraftfahrzeuge erkannt haben.

Sehr geehrter Dr. Nußbaum, die DSTG Berlin erwartet, dass mit den Sorgen und Nöten der Beschäftigten in den Finanzämtern seitens der Senatsverwaltung für Finanzen nicht auf eine solche Art und Weise umgegangen wird. Die von Ihnen immer wieder betonte Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen erfordert wenigstens eine sachbezogene Auseinandersetzung mit den Argumenten der Vollzieher/innen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Dames
Landesvorsitzender