Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Berliner Besoldung ist „evident unzureichend“ (Beschluss vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18). Absolut unzureichend ist auch das nun vorliegende Reparaturgesetz des Berliner Senats zu bewerten, denn dieses betrifft ausschließlich Richterinnen und Richter und das auch nur für einige Jahre. Beamte und Beamtinnen der A-Besoldung erfahren durch das Gesetz keine der notwendigen Verbesserungen. Bereits im Vorfeld haben sich die Spitzenverbände der Gewerkschaften, der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin), der DGB Berlin-Brandenburg, der Deutsche Richterbund und der Berliner Hauptpersonalrat, zu einer Besoldungsallianz zusammengeschlossen. Gemeinsam initiierten die Partner eine E-Mail- und Postkartenaktion, mit der die Beschäftigten der Berliner Verwaltungen gegenüber den Abgeordneten und Fraktionen ihren Unmut äußern und diese auffordern konnten, das angedachte Nachzahlungsgesetz bei den Beratungen Mitte Juni so nicht zu akzeptieren. Die Kolleginnen und Kollegen forderten zu Tausenden die Parlamentarier auf, den Senat zu beauftragen rechtsstaatlich zu handeln und Besoldungsgerechtigkeit für alle bis 2019 wieder herzustellen. Am 16. Juni 2021 übergaben die Mitglieder der Besoldungsallianz dem Abgeordnetenhaus die mehr als 3.000 übersandten E-Mails.

Die DSTG Berlin, als Mitglied des dbb berlin, hatte die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung ebenfalls aufgefordert sich rege zu beteiligen, um so die Politiker und Politikerinnen aufzufordern, das Un-Recht der Vergangenheit zu beseitigen.