Im Rundschreiben IV Nr. 27/2020 veröffentlichte die Senatsverwaltung für Finanzen am 12. März 2020 Antworten zu den diversen Fragestellungen und Anfragen bzgl. der arbeits- und dienstrechtlichen Aspekte beim Umgang mit den Auswirkungen des sich derzeit ausbreitenden Virus SARS-CoV-2 (im Folgenden: Coronavirus). Themen sind dabei:

  1. Behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz
  2. krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit der Dienstkraft
  3. Informationsrecht des Arbeitgebers und des Dienstherrn, Informationspflicht der Dienstkraft / ärztliche Untersuchung der Dienstkraft,
  4. Seitens des Arbeitgebers Land Berlin/des Dienstherrn werden ohne behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot Behörden bzw. Einrichtungen geschlossen
  5. Folgen nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet
  6. Seitens der Dienstkraft bestehen Bedenken, die Arbeitsleistung in der Behörde zu erbringen
  7. Die Dienstkraft kann wegen einer erforderlichen Kinderbetreuung die Arbeitsleistung nicht erbringen

Das vollständige Rundschreiben IV Nr. 27/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen finden Sie hier.