Liebe Kolleginnen,                                                                                  

heute möchte ich Sie über ein schwieriges Thema informieren, zu dem ich in letzter Zeit mehrere Anfragen erhielt: Kindererziehungszeiten (die sogenannte Mütterrente)

Es soll ein Ausgleich geschaffen werden für die Versorgungslücke, die entsteht, wenn ein Elternteil nach der Geburt des Kindes zu Hause blieb, um die Erziehung zu übernehmen und dafür Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub in Anspruch nahm. Die Kindererziehungs-zeiten stehen deshalb auch Vätern zu, wenn sie sich überwiegend um die Erziehung der Kinder gekümmert haben.     

Die Berechnung wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Im Rentenrecht werden Kinder-erziehungszeiten für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, mit bis zu 30 Monaten berücksichtigt. Sollte das Kind im Jahr 1992 oder später geboren sein, können die Kindererziehungszeiten mit bis zu 36 Monaten angerechnet werden. Diese Zeiten werden in Rentenpunkte umgerechnet und die Rente kann sich dadurch erhöhen. Im Beamtenrecht ist dies nicht in gleicher Weise geregelt. Für Bundesbeamte wurde kürzlich das Bundesbeamtenversorgungsgesetz geändert. Dadurch wurde eine Gleichstellung zum Rentenrecht erreicht, also auch hier können Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, mit bis zu 30 Monaten und Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden mit bis zu 36 Monaten berücksichtigt werden. Leider gilt das nicht für die Berliner Landesbeamten. Nur hinsichtlich der Kinder, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden, gilt mit bis zu 36 Monaten anrechenbarer Kinder-erziehungszeiten derselbe Wert. Ansonsten ist es immer noch so, dass für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, nur bis zu 6 Monate als Kindererziehungszeit angerechnet werden, sofern die Mutter bereits bei der Geburt in einem Beamten-verhältnis beschäftigt war. Wurde das Kind vor dem 01.01.1992 geboren, aber die Mutter war noch nicht in einem Beamtenverhältnis beschäftigt, können bis zu 12 Monate berücksichtigt werden.

Das ist natürlich nicht gerecht!

Deswegen muss hier das Landesbeamtenversorgungsgesetz Berlin geändert werden.    Ich arbeite mit den Frauen im dbb zusammen, um diese Forderung durchzusetzen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Marita Bartelt