Arbeitskampf im Allgemeinen und Streik im Besonderen sind Mittel der tarifpolitischen Auseinandersetzung. Die Begriffe Tarifpartnerschaft und Arbeitskampf markieren die Pole, zwischen denen Tarifverhandlungen stattfinden. Obwohl die Tarifparteien – Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgeber auf der anderen Seite – mitunter gegensätzliche Ziele verfolgen, bezeichnen sie sich als Partner. Der dbb nimmt dieses gewachsene Prinzip der tarifpartnerschaftlichen Verhandlungsführung sehr ernst. Und dies aus gutem Grund: Wir führen Tarifverhandlungen stets konsensorientiert. Gleichzeitig sind Streit- und Streikbereitschaft unerlässlich zur Durchsetzung tarifpolitischer Forderungen.

Über Ihre Rechte im Arbeitskampf und die Bedienung der Zeiterfassungsgeräte informiert Sie der dbb beamtenbund und tarifunion.