Verbesserungen bei der Berliner Besoldung – kleine Schritte statt ein großer Wurf.

Detlef Dames, Landesvorsitzender der DSTG Berlin, kritisiert die fehlende Rückgängigmachung der Einschnitte des Solidarpaktes!

Der demografische Wandel stellt für das Land Berlin eine große Aufgabe dar, die es in den nächsten Jahren zu bewältigen gilt. Die wichtigste Grundvoraussetzung dafür ist es, eine gute Besoldungsperspektive für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin zu schaffen.
Derzeit sind wir davon aber noch weit entfernt.
Die Besoldungspolitik im Land Berlin hat sich durchaus zwischenzeitlich gewandelt und führt seit einigen Jahren zu Besoldungserhöhungen. Fraglich ist aus der Sicht der Beschäftigten natürlich, ob sich die derzeitige Landesregierung an die Zusagen ihrer Vorgänger hält oder eher nicht. Um dieses beurteilen zu können, ist es hilfreich einen Blick in die Vergangenheit zu werfen:

„Solidarpakt“

Dieser Begriff umschreibt die einschneidenden finanziellen Kürzungen, die die Beschäftigten des Landes Berlin seit dem Kalenderjahr 2003 hinnehmen mussten, um einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung des Landes Berlin zu leisten.
Den Tarifbeschäftigten des Landes wurde – nach dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – eine Kürzung von 8 % bis 12% vom Bruttoentgelt, je nach Zugehörigkeit zu ihrer Vergütungsgruppe, auferlegt. Zeitgleich nahmen sie nicht mehr an den künftigen Tariferhöhungen der übrigen Länder teil.

Um den Landesbeamten einen finanziellen Verzicht in ähnlicher Höhe vom Volumen her abzuverlangen, wurde das Urlaubsgeld von 300 Euro gestrichen, das sogenannte „Weihnachtsgeld“ (93% des damaligen Monatsgehalts) auf 640,00 Euro eingefroren und die Beamtinnen und Beamten von künftigen Besoldungserhöhungen abgekoppelt.

Verbunden wurden diese Kürzungen aber mit der perspektivischen Aussage der damaligen Landesregierung: Wenn es dem Land Berlin wieder finanziell besser geht, werden alle Kürzungen und Abkoppelungen wieder rückgängig gemacht.

15 Jahre nach dem Solidarpakt

Seit dem 01.12.2017 sind bei den Tarifbeschäftigten des Landes alle Kürzungen rückgängig gemacht worden und die Gehälter wieder auf dem Niveau der übrigen Bundesländer. Durch den Wiedereintritt in die TdL nehmen die Berliner Tarifbeschäftigten wieder an den bundesweit ausgehandelten Tariferhöhungen teil.

Bei den Beamtinnen und Beamten dagegen ist bislang noch nichts rückgängig gemacht worden. Von der Zahlung eines Urlaubsgeldes ist keine Rede mehr. Das „Weihnachtsgeld“ soll ab 2018 in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 auf einen Betrag von 1.550,00 Euro und den Besoldungsgruppen darüber auf 775,00 Euro angehoben werden. Von 93 % der Monatsbezüge sind wir meilenweit entfernt.
Nach dem Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung will sie bis zum Ende der Legislaturperiode für die Beamtenschaft in Berlin den Rückstand zum Besoldungsdurchschnitt der Länder aufgeholt haben. Nach den eigenen Vorgaben wäre dieses am 01. Januar 2021 der Fall.
Das wären dann etwas mehr als 3 Jahre nach der Rückkehr zur Normalität bei den Tarifbeschäftigten. Diese Gerechtigkeitslücke hätte aber zeitgleich mit den Tarifbeschäftigten am 01.12.2017 geschlossen werden müssen.

Ausblick bis zum 01.01.2021

Wie realistisch ist es nun, dass bis zu diesem Datum tatsächlich für die Landesbeamten/innen alle Kürzungen rückgängig gemacht werden?
Zunächst muss festgestellt werden, dass an die Wiederherstellung der Zahlung des Urlaubsgeldes die derzeitige Landesregierung keinen Gedanken mehr verschwendet.
Bislang gibt es auch keine politische Aussage dazu, dass die Zahlung des „Weihnachtsgeldes“ je wieder auf das Niveau von 93 % einer monatlichen Bezügezahlung wieder gebracht werden soll.
Es wurde lediglich die Zusage getroffen, dass bis zu diesem Datum der Durchschnitt der Besoldung der übrigen Bundesländer erreicht sein soll.
Dazu errechnete vor einem Jahr die Landesregierung den durchschnittlichen Besoldungsrückstand gegenüber den anderen Bundesländern für den mittleren Dienst in Höhe von 8% und für den gehobenen und höheren Dienst von 6 %. Allein schon diese Berechnung weist den gravierenden Fehler auf, dass bei der Berechnung des rechnerischen Mittels die Bundesbesoldung nicht mit einbezogen wurde. Bei einem Besoldungsrückstand gegenüber den Bundesbehörden von derzeit 15 % wäre der durchschnittliche Besoldungsrückstand daher um einige Prozentpunkte höher.
Auch der Zahlungszeitpunkt der jeweiligen Besoldungserhöhung im Land Berlin – nicht zum 01.01. des jeweiligen Jahres, wie bei den übrigen Bundesländern – führt zu einem Minus beim Jahreseinkommen im Verhältnis zu den anderen Ländern.
Unklar ist auch, ob jedes Jahr evaluiert wird, inwieweit sich der durchschnittliche Besoldungsrückstand angesichts der Erhöhungen in den anderen Bundesländern verändert.
Die derzeitigen Erhöhungen des Weihnachtsgeldes werden „zweckentfremdet“, indem man sie in Prozentpunkte umrechnet und dann so tut, als wenn damit der monatliche Besoldungsrückstand gegenüber den anderen Bundesländern aufgeholt wird.
Bei objektiver Betrachtung aller dieser Berechnungen ist nicht davon auszugehen, dass die Landesregierung die Kürzungen vom Solidarpakt für die Beamtinnen und Beamten rückgängig machen will.
Neben diesem Vertrauensverlust in die Zusagen der politisch Verantwortlichen kommt erschwerend hinzu, dass die Beschäftigten sehr wohl registrieren, dass Zulagen erhöht werden, die im Gegensatz zu einer Besoldungserhöhung jederzeit wieder gekürzt oder gar gänzlich gestrichen werden können, da sie nicht zur amtsangemessenen Alimentation gehören.

Auch sind Zulagen nicht pensionsfähig, die Besoldung (monatliche Bezüge) aber sehr wohl.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft wird weiterhin fordern, eher die Besoldung, als die Zulagen zu erhöhen.