Die SenFin plant mit dem Gesetz neben der Entfristung der bisherigen Regelungen zur digitalen Personalratsarbeit auch eine Flexibilisierung der Fristensetzung für Widersprüche gegen die Abhaltung digitaler Sitzungen, sowie den Einbezug aller Stimmberechtigten einer Personalratssitzung in die Widerspruchsmöglichkeit zur Abhaltung digitaler Personalratssitzungen.
Die DSTG Berlin hat keine Bedenken dagegen, dass die Option zur Nutzung moderner Kommunikationstechniken zur Durchführung von Personalratssitzungen und Beschlussfassungen der Personalräte und Einigungsstelle über den 31. Dezember hinaus abgesichert und zukunftsorientierte Handlungen dauerhaft ermöglicht werden. Die Anwendung des Gesetzes setzt jedoch voraus, dass die dafür erforderlichen neuzeitlichen Kommunikationstechniken verpflichtend durch den Dienstherrn zur Verfügung gestellt werden und praxisgerecht einsatzfähig sind. Zudem merkt die DSTG Berlin u.A. an, dass Präsenzsitzungen weiterhin Standard sein sollen, da nur so der notwendige Austausch vor und nach den Sitzungen entsprechend garantiert wird.
Die gesamte Stellungnahme der DSTG Berlin vom 14. Juni 2022 finden Sie hier zum Download.