Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2024 ist wieder ein Wahljahr. Ein „Superwahljahr“ könnte man fast sagen. Am 9. Juni 2024 werden in der Bundesrepublik Deutschland die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, in vielen Bundesländern werden Landtage und Kommunalvertretungen gewählt und Ende des Jahres dürfen die Beschäftigten der Berliner Finanzverwaltung wieder ihre Frauenvertretungen und die Personalräte wählen.

Aber den Anfang dürfen am 15. Mai 2024 die Jugendlichen und die Auszubildenden machen. Sie wählen ihre Vertretung als örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung im Finanzamt, für die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung der Berliner Finanzämter und die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung für den Berliner Öffentlichen Dienst. Die DSTG Jugend geht wieder mit einem Team aus erfahrenen Personalvertreterinnen und Personalvertretern sowie neuen und engagierten Kolleginnen und Kollegen ins Rennen. Bereits in der abgelaufenen Wahlperiode konnten DSTG, DSTG Jugend und GJAV einige Erfolge verzeichnen und sich für die Interessen der Anwärterinnen und Anwärter stark machen. Als DSTG haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass das Wahlalter für das aktive Wahlrecht aufgehoben wird und alle Anwärterinnen und Anwärter, auch diejenigen, die das 27. Lebensjahr bereits vollendet haben, an der Wahl teilnehmen können. Auch wenn wir es für diese Wahl noch nicht durchsetzen konnten, gehen wir davon aus, dies im Rahmen einer im Jahr 2025 anstehenden Änderung des Personalvertretungsgesetzes zu erreichen. Eine starke Jugend- und Auszubildendenvertretung ist derzeit besonders notwendig. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung des Einstellungsjahrgangs 2023 haben gezeigt, dass noch viel zu tun ist. Dass es wichtig ist, sich für eine gute und zielgerichtete Ausbildung einzusetzen. Die Landesleitung der DSTG Berlin wünscht Kim und Ihrem Team viel Erfolg bei den Wahlen. Denn „sie sind Stark für Dich und Deine Ziele“.

Auch weitere Großprojekte, außerhalb der Ausbildung, stehen an. Die Betriebsprüfungsstellen werden das Programm PINGO zum Jahresende einführen, was einen erheblichen Schulungsbedarf zur Folge hat. Weiterhin müssen sie die zum 01.01.2024 geänderten Größenklassen auf die in ihrem Finanzamt geführten Betriebe anwenden. Die neuen Größenklassen werden zu einer erheblichen Reduzierung der Großbetriebe führen, einige Finanzämter fürchten, künftig gar keine Großbetriebe mehr zu haben. Die DSTG hat zu den Änderungen der Größenklassen in der Vergangenheit bereits ausführlich Stellung genommen. Wir haben deutlich gemacht, dass diese Änderung nicht zu einem Mehr an Steuergerechtigkeit führen wird. Nun wird abzuwarten sein, wie sich die Änderung auf die tägliche Praxis in den Finanzämtern auswirkt. Der DSTG wurde immer zugesagt, dass die Änderung der Betriebsgrößenklassen keine Auswirkungen auf die Stellensituation der Berliner Finanzämter hat. Auch dies werden wir beobachten. Des Weiteren wird mit der Evaluation der Organisationsstruktur der Finanzämter begonnen. Es geht um  nichts weniger als die Frage: „Wie werden und wie wollen wir in Zukunft arbeiten?“ Und diese Frage muss dringend und unter Beteiligung der Beschäftigten beantwortet werden. Das derzeitige Organisationsmodell benötigt einen großen Personalkörper, den wir nicht mehr haben und der weiterhin schrumpft. Es hat dazu geführt, dass viel „Spezialwissen“ verloren gegangen ist. Kolleginnen und Kollegen, gerade im F/E- und B/E-Bereich, müssen sich in einer erheblichen Vielzahl von Gesetzen und Rechtsnormen zurechtfinden und viele verschiedene Computerprogramme beherrschen. Dies führt häufig zu Überforderung und auch Frustration in den Dienststellen. Deshalb ist es wichtig, das Thema jetzt anzugehen und die Finanzämter sicher und zukunftsfähig aufzustellen.

Denn nach den bisherigen Berichten werden viele von uns wohl noch eine Weile hier arbeiten. Dass das Pensionsalter auf 67 Jahre angehoben wird, war uns allen klar. Nur wann, wie wird das ausgestaltet und welche Gegenleistung gibt es dafür, das ist noch nicht klar. DSTG Berlin und dbb berlin haben aber bereits geäußert, dass sie bei einer längeren Lebensarbeitszeit auch eine Angleichung der Besoldung an das Bundesniveau erwarten. Und vielleicht kann man die längere Arbeitszeit ja auch mit weiteren Erfahrungsstufen attraktiver machen, denn auch bei verbleibenden 30 Jahren in der Endstufe gewinnen wir immer noch an Erfahrung hinzu. 

Liebe Grüße

Oliver Thiess