Zum 01.November 2020 sollen Berliner Beamte und Beamtinnen sowie die Tarifbeschäftigten im Landesdienst eine sogenannte Ballungsraumzulage in Höhe von 150 Euro erhalten. Was auf den ersten Blick nach einer positiven Nachricht klingt, birgt viele Fallstricke und Ungerechtigkeiten.

Nach Informationen des Senats für Finanzen im Rahmen der 2. Lesung der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2020/2021 soll die Zahlung der Ballungsraumzulage zeitlich befristet sein, wobei ein genauer Zeitraum noch nicht festgelegt ist. Gleichwohl soll diese Zulage bei der Ermittlung der Differenz der Berliner Besoldung zum angestrebten Bundesdurchschnitt berücksichtigt werden. In der Folge rechnet der Senat damit, dass über die geplante Besoldungsanpassung 2021 möglicherweise keine weiteren Anpassungen notwendig seien.

Detlef Dames, Landesvorsitzender der DSTG Berlin, sieht darin klar eine Mogelpackung „Wenn eine zeitlich befristete Zulage bei der Abstandsberechnung einbezogen wird um in einem Jahr dadurch vielleicht den Besoldungsdurchschnitt der Bundesländer zu erreichen, würde dies bei einem Wegfall der Zulage nach der Wahl erneut zu einem nicht hinnehmbaren Abstand führen.“ Er kritisiert zudem, dass die Zahlung einer Zulage keine echte Besoldungserhöhung darstellen kann. „Nach bisheriger Erkenntnis soll diese Berlin-Zulage nicht ruhegehaltsfähig sein, sie kann und wird wieder durch den Berliner Senat einkassiert werden. Ihr fehlt somit die Perspektive einer Besoldungserhöhung.“

Unklar ist auch, weswegen die Ballungsraumzulage nicht für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen gezahlt werden soll. „Die ursprüngliche Begründung für die Zulage sind die hohen Kosten für Miete und Leben in Berlin insgesamt. Davon sind unsere Kollegen und Kollegen im Ruhestand genauso betroffen wie die aktiven Kollegen und Kolleginnen“, so Dames.

Gabriela Kluge, Tarifsachverständige der DSTG Berlin, weist außerdem auf die Problematik der Zahlung einer Zulage für Tarifbeschäftigte hin. „Berlin ist Teil der Tarifgemeinschaft der Länder, kurz TdL. Die Tarifverhandlungen selbst sind bereits vorbei. Das Land Berlin muss sich diese außertarifliche Zahlung daher von der TdL genehmigen lassen“. Nach Kenntnis der DSTG Berlin wurde dieser notwendige Antrag durch das Land Berlin bisher nicht gestellt. Zudem ergeben sich Herausforderungen aus den unterschiedlichen Abzügen bei verbeamteten und tarifbeschäftigten Kollegen und Kolleginnen. „Blicken wir dazu mal über den Tellerrand: in München wird für die Tarifbeschäftigten eine höhere Ballungsraumzulage gezahlt, damit Beamte und Angestellte den gleichen Nettobetrag in der Tasche haben“, so Kluge.

Die DSTG Berlin fordert daher, dass die Ballungsraumzulage nicht in die Ermittlung des Besoldungsabstands zu den anderen Bundesländern einberechnet wird. Zudem soll die Ballungsraumzulage ruhegehaltsfähig sein, dauerhaft gezahlt werden und auch für Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen gelten.