In Folge des Personalmangels wird seitens der Senatsverwaltung für Finanzen vermehrt der Quereinstieg von Beschäftigten im Angestelltenverhältnis in den Fokus genommen. Detlef Dames, Landesvorsitzender der DSTG Berlin, begrüßt dieses Vorgehen grundsätzlich „Natürlich bietet es sich an, nichthoheitliche Aufgaben an Angestellte zu übertragen. Dennoch halte ich diese Maßnahme für zu kurz gesprungen, da diese Verträge ausschließlich nur für die entsprechenden Einsatzbereiche abgeschlossen werden und damit die noch viel größeren Personalprobleme in den übrigen Finanzamtsbereichen nicht gelöst werden. Auch legt das Tarifrecht und die Eingruppierung nach der Entgeltordnung der Einsetzbarkeit der Angestellten mehr Fesseln an, als bei den Beamtinnen und Beamten.“
Handlungsbedarf besteht auch bei der Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen. So ist in den Bewertungsstellen der Einsatz von Angestellten in der Entgeltgruppe 3 vorgesehen. „Das ist nicht angemessen. Wir fordern die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 oder 8. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen zudem berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven“, so Dames.
DSTG erreicht Höhergruppierung für Bausachverständige
In der Vergangenheit wurden Bausachverständige im Angestelltenverhältnis mit der Entgeltgruppe A 10 in der Finanzverwaltung eingestellt. In Folge einer bundesweiten Initiative der DSTG erfolgte die Eingruppierung dieser Berufsgruppe in Berlin und den übrigen Bundesländern in Entgeltgruppe E 11.
Die DSTG fordert eine höhere Eingruppierung für quereinsteigende Angestellte über die Entgeltgruppe 3 hinaus sowie stärkere Personalentwicklungsmaßnahmen für diese Beschäftigtengruppe. Dazu gehört auch den Führungskräften in den Finanzämtern Schulungen zum Tarifrecht und der Entgeltordnung anzubieten um die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Angestellten besser anstoßen und begleiten zu können.