Am Abend des 02.März 2019 einigten sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) im Tarifstreit um den Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Die Ergebnisse im Detail:

Entgelterhöhung
Die lineare Steigerung beträgt im Gesamtvolumen 3,2 % mindestens 100 Euro) zum
1. Januar 2019, nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020 und schließlich 1,4 % mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021. Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Ta-
belle überproportional erhöht. Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %.
Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).

Für die Berliner Beamtinnen und Beamten hat Finanzsenator Dr. Kollatz bereits die Zusage der Übernahme des Tarifergebnisses plus 1,1 % jeweils zum 01.04.2019, 01.02.2020 und zum 01.01.2021 gegeben.

Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und
zum 1.Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro)
erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

Entgeltordnung
Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der
Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht,
begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung
nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten
für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1: 2.749,89 €
Stufe 2: 3.029,67 €
Stufe 3: 3.077,31 €
Stufe 4: 3.172,55 €
Stufe 5: 3.560,20 €
Stufe 6: 3.667,01 €

Angriff auf die Entgeltordnung abgewehrt
In den Verhandlungen hatte die TdL eine massive Gegenforderung gestellt. Sie wollte den
so genannten Arbeitsvorgang neu definiert haben. Das klingt harmlos, hätte es aber in sich gehabt und zu einer spürbar schlechteren Eingruppierung für unzählige Beschäftigte
geführt. Mit ihrem Vorhaben wollte die TdL die aktuelle Rechtsprechung des Bundes-
arbeitsgerichts korrigieren. „Damit wären durch die Hintertür viele materielle Vorteile
unseres Abschlusses direkt wieder einkassiert worden“, erläuterte Silberbach gegenüber
der Presse.

DSTG Berlin fordert Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten
Der Landesvorsitzende der DSTG Berlin, Detlef Dames, begrüßte den Abschluss in der
dritten Runde, sieht aber noch deutlichen Handlungsbedarf bei der Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten „Die Übertragung des linearen Ergebnisses plus 1,1 % muss zeit-
gleich, also jeweils zum 01.01. des Jahres erfolgen. Zudem müssen die Kürzungen aus
dem Solidarpakt 2003 endlich rückgängig gemacht werden.“ Dames verweist außerdem auf die Forderung der Gewerkschaften auf eine volumengleiche Übertragung: „Im Tarifergebnis wurden viele materielle Punkte verarbeitet, die sich mindern auf das lineare Ergebnis aus-
wirken, aber auf die Beamtinnen und Beamten keine Wirkung entfallen. Für eine echte
volumengleiche Übertragung fordern wir die Anhebung der Eingangs-und Endämter in allen Laufbahngruppen in der Finanzverwaltung.“
Das entsprechende Besoldungsgespräch mit dem Regierenden Bürgermeister, dem Finanz-senator und dem Innensenator ist bereits terminiert.