dbb berlin wendet sich an Finanzsenator Kollatz: die Abgeltungsfrist für Resturlaub aus 2019 muss bis zum 31.12.2020 und für Resturlaub aus 2020 bis zum 31.12.2021 verlängert werden!

Für Tarifbeschäftigte gibt es die Verpflichtung eventuellen Resturlaub aus 2019 bis Mai 2020 abzutragen. Andernfalls verfällt dieser. Sollte auf diese Regelung bestanden werden, so würden sich Dienstkräfte im Tarifbereich gezwungen sehen, unverzüglich Urlaub zu nehmen.

Dies kann je nach Dienstbereich zu massiven Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit führen. Insbesondere in sogenannten systemrelevanten Bereichen.

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